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Trennung und Scheidung: Dank Checkliste fokussiert in der Ausnahmesituation

Trennung und Scheidung: Dank Checkliste fokussiert in der Ausnahmesituation

Nicht jede Ehe oder Lebensgemeinschaft hält ein Leben lang. Scheitern Versöhnungsversuche und Mediation, ist eine Trennung und in der Folge die Scheidung unvermeidbar. Während bei einfachen Verhältnissen eine Scheidungskonvention ausreicht, auf die sich beide Ehegatten einigen, kommt es oft zu einem komplexen Scheidungsverfahren vor Gericht. Eine Checkliste für Trennungen oder Scheidungen hilft dir dabei, den Ablauf zu vereinfachen.

Welche Verfahren kommen bei einer Trennung oder Scheidung in Frage?

Ist eine Beziehung nicht mehr zu retten, kannst du die Trennung oder Scheidung auf unterschiedlichen Wegen realisieren:

  • Ihr findet eine einvernehmliche Lösung und vereinbart eine Scheidungskonvention.
  • Ihr nutzt eine Mediation oder ein Collaborative-Law-Verfahren zur Lösungsfindung.
  • Ihr einigt euch darauf, gemeinsam einen Anwalt für Familienrecht zu beauftragen.
  • Ihr habt zwar verschiedene Anwälte, versucht aber, euch aussergerichtlich zu einigen.
  • Du nutzt direkt die Scheidungsklage, das strittige Verfahren wird vor Gericht geführt.

Welcher dieser Wege für dich optimal ist, hängt immer von den konkreten Voraussetzungen ab. Hier hilft eine Beratung beim Anwalt. Er kann dir die Konsequenzen genau erklären. Um gut vorbereitet zu sein, kannst du bereits alle relevanten Unterlagen entsprechend unserer Checkliste zusammentragen.

Was unterscheidet Trennung und Scheidung?

Während die Scheidung das Verfahren bezeichnet, das die Ehe endgültig auflöst, geht ihr in der Regel eine Phase der Trennung voraus. Zu regeln sind dabei etwa die Betreuung der Kinder, die Wohnsituation, der Unterhalt oder das Aufteilen von Hausrat und Mobiliar. Während eine Trennung recht schnell vollzogen ist, muss die Frage der Vermögensteilung in Ruhe geklärt werden. Bei einer Scheidung wird es güterrechtliche Auseinandersetzungen geben, denn auch die Pensionskassenguthaben sind gerecht zu verteilen. Könnt ihr euch in Ruhe einigen, benötigt ihr das Gericht bei einer Trennung nur fakultativ – bei einer Scheidung ist es jedoch unumgänglich.

Bei der Trennung zieht einer der beiden Ehepartner normalerweise aus dem gemeinsamen Haushalt aus – sie ist demnach die Aufhebung des gemeinsamen Ehepartnerhaushaltes. Dies kann geschehen

  • im beiderseitigen Einvernehmen der Partner
  • auf Veranlassung des einen und damit gegen die Absicht des anderen Partners
  • für eine begrenzte Zeit
  • für den Beginn der zweijährigen Trennungsfrist im Sinne der Scheidungsklage

An diesem Punkt hast du folgende Möglichkeiten:

  1. Ihr trennt euch faktisch – im Einvernehmen und aussergerichtlich.
  2. Du nutzt den Eheschutz und lässt die Trennung durch das Eheschutzgericht regeln.
  3. Du leitest die gerichtliche Trennung ein.

Eine Scheidung bedeutet, dass deine Ehe durch ein Gerichtsurteil aufgelöst wird. Die Verfahren laufen sehr unterschiedlich, letztendlich hängen sie von den konkreten Voraussetzungen ab. Neben dem Thema Geld ist es oft das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, das zum Streitpunkt wird.

Wie vorgehen bei einer einvernehmlichen oder strittigen Scheidung?

Seid ihr euch zur Scheidung und den damit verbundenen Fragen grundsätzlich einig, solltet ihr eine Scheidungskonvention vereinbaren. Damit könnt ihr bei Gericht ein Gesuch auf "Scheidung auf gemeinsames Begehren" nach ZGB 111 stellen. Ist die Scheidungskonvention vollständig und angemessen, wird die Auflösung eurer Ehe gerichtlich genehmigt. Dabei handelt es sich faktisch um einen Vertrag, in dem ihr euren Willen zur Scheidung kundtut und deren Konsequenzen für euch regelt. Dazu zählen

  • Sorgerecht und Besuchsrecht für die Kinder
  • Unterhalt für Kinder und Partner
  • Teilung der Vorsorge
  • güterrechtliche Auseinandersetzung

Seid ihr euch einig, dass ihr eine Scheidung wollt, streitet euch aber zu den Nebenfolgen, kommt für euch ZGB 112 in Frage: das Gesuch auf Scheidung auf gemeinsames Begehren mit jeweils eigenen Anträgen zu den strittigen Punkten. Die Nebenfolgen, zu denen ihr Übereinstimmung erzielen konntet, lassen sich in einer Teilkonvention festhalten und bei Gericht zur Genehmigung einreichen. Der Rest wird dann im Verfahren entschieden.

Sobald nur einer der Ehegatten die Scheidung anstrebt, muss er auch die Scheidungsklage einreichen. Auch hier gibt es zwei Wege, den Regelfall – die Klage nach ZGB 114, sobald die zweijährige Trennungszeit abgelaufen ist – und den Ausnahmefall wegen Unzumutbarkeit, für die der Kläger dem Beklagten schwerwiegende Gründe nach ZGB 115 belegen muss.

Welche Unterlagen werden zur Trennung oder Scheidung zusammengetragen?

Um alle Belange zu klären, benötigst du über den aktuellen Familienausweis hinaus eine Vielzahl an Dokumenten:

  • Steuerunterlagen
  • Arbeitsverträge und Einkommensbelege für beide Parteien, bei Selbständigen Erfolgsrechnungen und Bilanz, bei Nebenerwerb oder Renteneinkünften entsprechende Unterlagen
  • Kontoauszüge und Belege zum Vermögen der Säule 3a
  • Mietvertrag und Aufstellung der Nebenkosten oder Hypothekarverträge inklusive Zinsen sowie Grundbuchauszug
  • Aufstellung Wohnnebenkosten pro Jahr
  • Unterhaltskosten für Haus oder Eigentumswohnung
  • Belege für Krankenkasse und Pensionskasse
  • Kosten für Kinderbetreuung
  • berufliche Auslagen
  • Versicherungs- und Finanzierungsverträge
  • überdurchschnittliche Arztkosten
  • bestehende Vereinbarungen oder Verfügungen, Ehevertrag oder Ehe-Erbvertrag
  • Unterhaltsverpflichtungen aus anderen Scheidungsverfahren
  • relevante Kosten der Kinder wie Lehr- oder Mietvertrag oder berufliche Auslagen

Spielt das Thema häusliche Gewalt eine Rolle, sammle ärztliche Zeugnisse, Polizeiberichte und Zeugenaussagen sowie eventuelle schriftliche Drohungen des Partners.

Welche Besonderheiten gelten beim Konkubinat?

Im Prinzip gilt auch für die Partnerschaft unsere Checkliste, es handelt sich dann lediglich um einen Konkubinatsvertrag, Regelungen zum Unterhalt oder eventuelle Darlehen, die ihr euch gegenseitig eingeräumt habt.

Wie läuft eine Ehescheidung generell ab?

Das grundlegende Prinzip lautet:

  1. Mediation oder andere Schlichtungsverfahren
  2. Antragstellung – regulär nach zwei Jahren Trennungszeit oder ausserordentlich wegen Unzumutbarkeit
  3. gerichtliche Prüfung und Klärung aller Nebenfolgen
  4. Fällung des Urteils zur Aufhebung der Ehe

Ist ein Anwalt zwingend notwendig?

Nicht, solange ihr euch einig seid. Sobald es strittige Punkte gibt oder die Gegenseite einen Anwalt beauftragt, solltest du ebenfalls einen anwaltlichen Beistand hinzuziehen. Beziehst du nur ein kleines Einkommen, solltest du die unentgeltliche Rechtsvertretung und Prozessführung beantragen.

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