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Wenn eine gemeinsame Zukunft unmöglich ist, helfen wir Ihnen, im Rahmen einer Mediation alles so zu regeln, dass beide Partner einverstanden sind.
Ziel einer Mediation oder Trennungsberatung ist es, dass Trennungswillige trotz Konflikten selbstbestimmt eine Konvention (Vereinbarung) erarbeiten.
Eine Trennungsvereinbarung ist eine Regelung zwischen den Trennungswilligen. Sie ist mit gegenseitiger Unterzeichnung rechtlich bindend und muss nicht vom Gericht genehmigt werden. Im Normalfall regelt eine Trennungsvereinbarung folgende Bereiche:
Obhut und Betreuung der Kinder
Klärung der Wohnfrage der Partner
Unterhaltsleistungen für Kinder und Partner
Eine Scheidungskonvention ist eine Regelung zwischen den Scheidungswilligen. Sie muss beim Scheidungsgericht eingereicht und richterlich genehmigt werden. Zusätzlich zu den Regelungen bei einer Trennung müssen in einer Scheidungskonvention folgende Punkte geklärt sein.
Güterrecht: Aufteilung des Besitzes und des Vermögens
Altersvorsorge (Pensionskasse usw.)
In der Mediation arbeiten wir grundsätzlich zu zweit: jeweils ein Mediator und eine Mediatorin, die den psychosozialen bzw. den juristischen Fachbereich abdecken.
Was ist eine Mediation?
Mediation bedeutet aushandeln. Sie treffen auf eine Mediatorin und einen Mediator – jeweils eine Frau und einen Mann – eine Person davon mit psychosozialem, die andere mit juristischem Hintergrund. Zu viert werden die Themen gesammelt, die Sie regeln wollen (bei einer Trennung) oder müssen (bei einer Scheidung). Diese arbeiten Sie dann Punkt für Punkt ab, sodass am Ende der Beratungen eine Konvention vorliegt.
Wie viele Sitzungen braucht man?
Das ist sehr individuell. Wenn sich das Paar in groben Zügen einig ist und nur noch Details ausgearbeitet werden müssen, können drei Sitzungen reichen. Wird es etwas komplizierter mit Wohneigentum usw., benötigt man sicher fünf Sitzungen. Wenn grössere Probleme auftreten, können durchaus auch mehr Sitzungen nötig werden. Am besten besprechen Sie dies zu Beginn mit Ihren Beratungspersonen.
Warum werden bei einer Sitzung, die 60 oder 90 Minuten dauerte, 75 oder 105 Minuten in Rechnung gestellt?
Zur effektiven Beratungszeit kommen jeweils noch 15 Minuten für die Vor- bzw. Nachbereitung hinzu. Dies ist in den allgemeinen Bedingungen festgehalten (Link).
Was passiert mit der Konvention?
Wenn die Konvention für die Trennungszeit gilt, behält jede Partei ein Exemplar für sich. Im Falle einer Scheidungskonvention reichen Sie diese zusammen mit den Unterlagen, gemäss Weisung des juristischen Mediators, an das für Sie zuständige Bezirksgericht für die Scheidung ein.
Das Gericht wird Sie dann vorladen, die Konvention überprüfen und, wenn alles in Ordnung und schlüssig ist, die Scheidung aussprechen.
Kann ich mich vor Gericht von den Mediatoren vertreten lassen?
Dies ist nicht möglich. Während der Mediation werden alle nötigen Unterlagen erarbeitet, um sich selber vor Gericht vertreten zu können.
Mediationsatelier
Dorfstrasse 39 8706 Meilen
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